Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Versichertenauskünfte nach § 305 SGB 5. minderjähriges Kind. kein Auskunftsanspruch eines Elternteils. Uneinigkeit der Eltern. keine verfassungskonform erweiternde Auslegung des Art 6 Abs 2 GG. familienrechtliche Konfliktlösung
Leitsatz (amtlich)
1. Der Anspruch aus § 305 Abs 1 S 1 SGB V steht nur Versicherten selbst zu und kann nicht auch von einem Elternteil eines minderjährigen Versicherten im eigenen Namen geltend gemacht werden.
2. Eine verfassungskonform erweiternde Auslegung ist nicht geboten, da das Familienrecht Konfliktlösungsmechanismen für den Fall bereithält, dass sich die Eltern als gesetzliche Vertreter über die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nicht einigen können.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 4. Juli 2024 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf die Erteilung elektronischer Patientenquittungen für ihre beiden minderjährigen Kinder.
Die Kinder der Klägerin, J, geb. 2013 und Y, geb. 2015, sind über die Klägerin bei der Beklagten familienversichert. Die Klägerin lebt seit November 2020 vom Vater der Kinder getrennt. Das Umgangsrecht ist konfliktbehaftet. Die Kinder sind überwiegend in der Obhut des Kindesvaters, teils aber auch in der Obhut der Klägerin. Es besteht grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten ist mit Beschluss des Amtsgerichts Schleswig vom 15. September 2022 auf den Kindesvater übertragen worden. Wegen der Ein...