Tenor
1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom 29.09.2025 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
3. Der Kindesmutter wird zur Verfahrenskostenhilfe aufgegeben, die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen binnen 2 Wochen ab Zustellung dieser Entscheidung einzureichen.
Gründe
I. Das Verfahren betrifft den Umgang der Eltern mit den Kindern ... ..., geboren am ..., ... ..., geboren am ... und ... ..., geboren am ....
Der weitere Beteiligte zu 1), geboren am ..., ist der Kindesvater und die weitere Beteiligte zu 2), geboren am ..., die Kindesmutter der betroffenen Kinder. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts besteht für die Kinder ein gemeinsames Sorgerecht aufgrund abgegebener Sorgeerklärungen der Eltern.
Die Kindesmutter hat das weitere Kind ... ..., geboren am ....
Die Kindeseltern lernten sich im Jahr 2018 kennen. Seit dem Jahr 2022 lebten sie mit den gemeinsamen Kindern und ... in einem - dem Kindesvater gehörenden - Haus in .... Die Eltern trennten sich spätestens im Juli 2025. Mittlerweile ist die Kindesmutter nach ... verzogen.
Die Kindesmutter hat nach Absolvierung einer Abendschule in den Jahren 2022 bis 2024 eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte begonnen. Der Kindesvater ist als Produktionsmeister tätig.
Am 05.03.2024 stellte die Kindesmutter gegen den Kindesvater beim Amtsgericht einen Gewaltschutzantrag (Az.: 74 F 45/24 eA). Zur Begründung führte sie aus, am ... habe das Kind ... ein Stück Tapete abgeriss...