Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausübung des Widerrufsrechts, Versicherungsnehmer, Widerrufserklärung, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfrist, Widerrufsadressat, Widerrufsfolgen, Rechtsfolgen des Widerrufs, Versicherungsschein, Policenbegleitschreiben, Zwischenfeststellungsklage, Versicherungsbeginn, Feststellungsklage, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Ladungsfähige Anschrift, Rechtzeitige Absendung, Grundurteil, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Antragsformular, Belehrungsfehler
Leitsatz (amtlich)
Zum Widerrufsrecht bei Ergänzung des Versicherungsvertrages um einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung.
Normenkette
BGB § 242; VVG § 8; ZPO § 301; ZPO § 304
Verfahrensgang
LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 29.05.2024; Aktenzeichen 2 O 107/23)
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.05.2024, Az. 2 O 107/23, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 32.546,25 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Parteien streiten über den Widerruf des Abschlusses eines Krankenversicherungstarifs sowie über hieraus folgende Erstattungsansprüche des Klägers.
Der Kläger unterhält bei der Beklagten seit 2002 eine private Krankenversicherung. Am 19.09.2011 beantragte der Kläger die Erweiterung des bestehenden Versicherungsvertrages um einen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter (Tarif "B ..."). Das von dem Kläge...