Leitsatz (amtlich)
Hat der vormalige Alleingesellschafter einer GmbH eine Vereinbarungstreuhand begründet, bedarf die Übertragung des Geschäftsanteils bei Beendigung des Treuhandverhältnisses nicht der Zustimmung zwischenzeitlich hinzugetretener Gesellschafter.
Verfahrensgang
LG Halle (Saale) (Urteil vom 21.03.2025; Aktenzeichen 3 O 141/24)
Tenor
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am 21. März 2025 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und neu gefasst:
1. Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, die ihm gemäß Treuhandvertrag vom 6. Juni 2008 (Ur-Nr. ... /2008 des Notars P. L., S.) treuhänderisch zustehenden Rechte, und zwar
a) die Geschäftsanteile mit der lfd. Nr. 4 im Nennwert von 26.000,00 DM und der lfd. Nr. 6 im Nennwert von 40.000,00 DM an der M. GmbH mit Sitz in E., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB ...,
b) einschließlich des Gewinnbezugsrechts aus den vorbezeichneten Geschäftsanteilen für die Vergangenheit - soweit nicht ausgeübt - und für die Zukunft,
an die Klägerin abzutreten.
2. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird festgestellt, dass die Abtretung der Geschäftsanteile mit der lfd. Nr. 4 im Nennwert von 26.000 DM und der lfd. Nr. 6 im Nennwert von 40.000 DM an der M. GmbH mit Sitz in E., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB ... auch ohne Zustimmung des Beklagten zu 2. wirksam ist.
3. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet...