Entscheidungsstichwort (Thema)
Einbindung eines Affiliate-Links ohne hinreichende Kennzeichnung in Artikelvorschau eines Presseunternehmens
Leitsatz (amtlich)
Wenn ein Presseunternehmen in seinem Internet-Auftritt neben der Vorschau auf redaktionelle Beiträge auch eine nicht als Werbung gekennzeichnete Vorschau auf einen Beitrag anzeigt, der Affiliate-Links für das Angebot von Hörbüchern enthält, ohne dass in dem Beitrag hinreichend kenntlich gemacht wird, dass das Presseunternehmen eine Provision erhält, sofern Leser nach Anklicken der Affiliate-Links Hörbücher erwerben, so liegt eine nach § 5 Abs. 4 S. 1 UWG unzulässige geschäftliche Handlung vor. (Rn. 48 - 52) (redaktioneller Leitsatz)
Normenkette
DDG § 6 Abs. 1 Nr. 1; TMG § 6 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2; UWG § 5a Abs. 4 S. 1
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 09.07.2024; Aktenzeichen 1 HK O 12576/23)
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 09.07.2024, Az. 1 HK O 12576/23, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des landgerichtlichen Urteils klarstellend wie folgt neu gefasst wird:
1. Die Beklagten werden verurteilt, es jeweils bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu EUR 250.000,00 - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken für die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) jeweils an den Geschäftsführern ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, zu unterlassen,
geschäftlich handelnd im Internet in redaktionellen Beiträgen
in einer Übersicht von Vorschauen (Teasern) zu redaktionellen Beiträgen auch eine Vorschau eines werblichen Beitrages anzuzeigen und/oder hierauf zu verlinken, ohne dass diese Vorschau eindeutig als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet wird...