Leitsatz (amtlich)
1. Zur Inhaltskontrolle folgender, von einem Unternehmer gestellter Allgemeine Geschäftsbedingungen, die beim Abschluss von im elektronischen Geschäftsverkehr über die Internethandelsplattform www. ebay. de mit Verbrauchern geschlossenen Fernabsatzkaufverträgen im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts verwendet werden:
a. "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."
b. "Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei Verträgen
aa. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
bb.zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
cc. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."
c. "Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."
2. Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 5 UKlaG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sind keine Entgeltforderungen i.S.d. § 288 Abs. 2 BGB.
Normenkette
BGB § 288 Abs. 2; BGB § 307; BGB § 312c Abs. 2; BGB § 312d Abs. 1 S. 1; BGB § 312d Abs. 2; BGB § 312d Abs. 4; BGB § 312e Abs. 1 S. 1; BGB § 312e Abs. 3 S. 2; BGB § 312 f. S. 1; BGB § 313; BGB § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Hs. 2; BGB § 355 Abs. 2 S. 1; BGB § 356 Abs. 2; BGB § 357 Abs. 3; BGB-InfoV Anlage 3 zu § 14 Abs. 2; BGB § 14 Abs. 3; UKlaG § 1; UKla...