Normenkette
ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UrhG § 2 Abs. 2; UrhG § 8 Abs. 2 S. 3; UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 1; UrhG § 19 Abs. 1; UrhG § 24; UrhG § 51; UrhG § 51 Nr. 2; UrhG § 97 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 2 S. 1; BGB § 242
Verfahrensgang
LG Köln (Entscheidung vom 25.02.2009; Aktenzeichen 28 O 647/08)
Tenor
I.) Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. Februar 2009 - 28 O 647/08 - abgeändert:
1. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, das Theaerstück "Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo" aufzuführen und/oder aufführen zu lassen, solange darin die nachstehend wiedergegebenen Texte und Interviewäußerungen von Klaus Kinski verwendet sind:
1. Zitat (ab Minute 05:50)
Gesucht wird Nikolaus Günther Karl N.
Angeklagt wegen Verführung, anarchistischer Tendenzen, Beleidigung, Volksaufwiegelung, Verschwörung gegen die Staatsgewalt, Kulturschändung, Brandstiftung, Sittenwidrigkeit, Jähzorn, unschicklicher Ekstasen, Verbalorgien, hemmungsloser Libido.
Besondere Kennzeichen: Narben an Herz und Seele. Angeblicher Beruf: Schauspieler.
Nationalität: Wahrscheinlich Spree-Pole.
Decknamen: Deklamator, Flammenwerfer, Berufsirrer, Exzentriker, wildernder Orpheus, Bösewicht, Genie, Erotomane, rezitierender Urknall, Dämon, Besessener, Mörder vom Dienst, Kulturschänder.
Der Gesuchte ist ohne festen Wohnsitz.
Er hat keine reichen Freunde und hält sich meist im Exil auf.
Seine Umgebung sind Gotteslästerer, Staatenlose, Zigeuner, Prostituierte, Waisenkinder, Kriminelle, Revolutionäre, Asoziale, Arbeitslose, Obdachlose, Verurteilte, Gefangene, Gejagte, Mißhandelte, Zornige, Kriegsverweigerer, Verzweifelte, Hippies, Gammler, Kiffer, Penner, Fixer, Ausgestoßene, zum Tode Verurteilte.
Es ist möglich, daß es sich um ein elternloses Kind handelt. Viellei...