Entscheidungsstichwort (Thema)
Briefe aus Petersburg
Leitsatz (amtlich)
1.) Zum Wiederaufleben des Urheberrechts an Werken von vor 1943 verstorbenen unterdrückten russischen Künstlern.
2.) Zum Zeitpunkt der Entstehung von Schadensersatz- und vorbereitenden Auskunftsansprüchen der Erben solcher wiederaufgelebten Rechte.
Normenkette
UrhG § 97; UrhG § 101; UrhG § 121; RBÜ Art. 7 Abs. 8
Verfahrensgang
LG Köln (Urteil vom 22.12.2010; Aktenzeichen 28 O 716/07)
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.12.2010 verkündete Teilurteil der 28. Zivilkammer des LG Köln - 28 O 716/07 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Gesamtauflage (Stückzahl) sie seit dem 1.1.2002 die Bücher
- "Geschichten von Himmelkumov und anderen Persönlichkeiten",
- "Briefe aus Petersburg 1933",
- "Die Kunst ist ein Schrank: aus den Notizbüchern 1924-1940",
- "Fälle. Prosa, Szenen, Dialoge" und
- "Zirkus T.. Vorstellung in zwei Akten".
hergestellt und verkauft hat, und zwar unter Angabe des jeweiligen Ladenverkaufspreises.
2. Die Beklagte wird ferner verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 1.1.2002 die unter Nr. 1 bezeichneten Werke oder Teile davon durch Lizenzierung (Vergabe von Nutzungsrechten) verwertet hat, also Auskunft darüber zu erteilen,
a) ob und wie häufig sie an den unter Nr. 1 bezeichneten Werken oder Teilen davon Nutzungsrechte vergeben hat,
b) an wen (unter Angabe von Namen und Anschrift) sie solche Nutzungsrechte vergeben hat,
c) in welcher Höhe sie Bruttolizenzeinnahmen durch solche Lizenzierungen (unter Zuordnung zu dem jeweiligen Lizenznehmer) sie jeweils erzielt hat.
3. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jede...