Entscheidungsstichwort (Thema)
"Weißbierglas mit Fußballkugel": Urheberrechtlicher Schutz eines Bierglases
Leitsatz (amtlich)
1. Ein Bierglas ist nicht schon dann ein Werk der angewandten Kunst, wenn es als erstes einen in das Glas integrierten Fußball sichtbar macht, sondern nur dann, wenn bei der Verwirklichung dieser Idee ein Gesamtbild entsteht, das auf den Betrachter eine ästhetische Wirkung erzeugt.
2. Eine unzulässige unfreie Bearbeitung (§ 23 S. 1 UrhG) liegt nur vor, wenn dass zweitgeschaffene Produkt die künstlerischen Züge des Erstwerkes nach-ahmt, die diesem seine schutzfähige Prägung verleihen. Die fremde Idee, einen Fußball in ein Weißbierglas oberhalb dessen Standfußes einzufügen, kann daher im Grundsatz aufgegriffen werden.
Normenkette
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; UrhG § 23 S. 1; UrhG § 24 Abs. 1
Verfahrensgang
LG Köln (Urteil vom 01.07.2009; Aktenzeichen 28 O 42/09)
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das am 1.7.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des LG Köln - 28 O 42/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Der Kläger behauptet, das nachfolgend wiedergegebene Weißbierglas entworfen zu haben: ...
Er macht gegen die Beklagte urheberrechtliche Ansprüche wegen des Vertriebs des nachfolgend wiedergegebenen Weißbierglases geltend.
Im Übrigen wird wegen des Sachverhalts gem. § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Das LG h...