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OLG Hamburg Urteil vom 01.06.2011 - 5 U 113/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

AGB-rechtliche Grenzen für die Übertragung von Nutzungsrechten

Normenkette

UrhG § 34 Abs. 1; UrhG § 41 Abs. 2; VerlG § 4

Verfahrensgang

LG Hamburg (Urteil vom 22.09.2009)

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des LG Hamburg vom 22.9.2009 abgeändert. Es wird zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - letztere zu vollziehen am Vorstandsvorsitzenden der Antragsgegnerin - im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren verboten, die nachfolgend wiedergegebenen Regelungen in Verträgen mit selbständigen Fotografen zu verwenden oder verwenden zu lassen, Rahmenvertrag für Auftragsproduktion/Foto

1. Der Verlag ist berechtigt, dem Fotografen Aufträge auf der Basis des als Anlage 1 beigefügten Auftragsformulars/Foto anzubieten. Dem Fotografen steht es frei, diese Aufträge anzunehmen; die Annahmefrist beträgt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall - 3 Tage ab Zugang des Auftragsformulars beim Fotografen. Ein wirksames Angebot seitens des Verlages setzt voraus, dass das Auftragsformular vom Verlag vollständig ausgefüllt und von dem für den Verlag zuständigen Redakteur unterzeichnet wurde; es kann dem Fotografen auf dem Postweg oder per Fax übermittelt werden. Der Vertragsschluss über den jeweiligen konkreten Auftrag kommt erst dadurch zustande, dass der Fotograf das von ihm gegengezeichnete Auftragsformular auf dem Postweg oder per Fax an den zuständigen Redakteur zurücksendet; maßgebend ist der Zeitp...

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