Verfahrensgang
AG Hamburg-Wandsbek (Aktenzeichen 734 F 116/19)
Tenor
I. Auf die Streitwertbeschwerde des Antragsgegnervertreters vom 31. Juli 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Wandsbek vom 23. Juli 2019 zu Ziffer Nr. 2 abgeändert und der Wert des Verfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Gründe
I. Der Antragsgegnervertreter begehrt die Abänderung der amtsgerichtlichen Wertfestsetzung.
Die Antragstellerin machte während des laufenden Ehescheidungsverfahrens unter dem Aktenzeichen des Ehescheidungsverfahrens unter dem 18. Januar 2018 einen "Folgesachenantrag auf Herausgabe" anhängig. Das Amtsgericht führte das Verfahren zunächst als Folgesache. Unter dem 19. April 2018 beantragte der Antragsgegner die "Folgesache Herausgabe Haushaltsgegenstände" vom Scheidungsverfahren gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 FamFG abzutrennen. Unter dem 19. Mai 2018 beantragte die Antragstellerin, den Antrag auf Abtrennung der Folgesache Herausgabe von Haushaltsgegenständen vom Scheidungsverfahren zurückzuweisen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. Juli 2018 hielt der Antragsgegner an seinem Antrag auf Abtrennung der Folgesache fest. Anschließend einigten sich die Eheleute außergerichtlich über die Scheidungsfolgen mit Ausnahme des Hausrates. Mit Beschluss vom 8. November 2018 schied das Amtsgericht die Ehe und stellte den geschlossenen Vergleich gemäß §§ 113 FamFG, 278 Abs. 6 ZPO fest.
Ebenfalls mit Verfügung vom 8. November 2018 teilte das Amtsgericht den Beteiligten mit, dass es das zunächst als Folgesache geführte Verfahren als eigenständige sonstige Familiensache fortführe. Es wurde eine neue Akte m...