Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur örtlichen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Verfahrensgang
LG Hamburg (Aktenzeichen 324 O 29/26)
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 03.02.2026, Az. 324 O 29/26, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.000 EUR festgesetzt.
Gründe
Die Antragsgegnerin zu 1) ist ein Karnevalsverein und betreibt die Internetseite www...de. Die Antragsgegner zu 2) und 3) sind Mitglieder der Redaktion eines Festheftes.
Der Antragsteller ist Mitglied der Antragsgegnerin zu 1) und hat gegen diese einen Aussetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln gegen die Anmeldung eines Vorstandswechsels erwirkt.
Inhaltlich liegt dem Streit ein auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.05.2025 beschlossener Vorstandswechsel bei der Antragsgegnerin zu 1) zugrunde, gegen den der Antragsteller geklagt hat.
Der Antragsteller beantragt:
1. Den Antragsgegnern wird untersagt, öffentlich die Behauptung aufzustellen und zu verbreiten bzw. durch Dritte aufstellen und verbreiten zu lassen, ... sei 2. Vorsitzende des Karnevalsvereins ... (eingetragen beim Vereinsregister Köln unter VR ...) und somit Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Antragsgegnerin zu 1).
2. Die Antragsgegner werden angewiesen, das digital auf den Internetseiten des Vereins veröffentlichte Festheft der Session 2025126 unverzüglich von allen digitalen Plattformen zu entfernen.
Er ist der Ansicht, die Tatsache, dass seine aus Frechen stammende Schwester in Hamburg lebe, begründe einen direkten Bezug zwischen dem Sitz der Antragsgegnerin zu 1) in Frechen zum Ort der Störung in Hamburg. Diese interessiere sich fü...