Entscheidungsstichwort (Thema)
Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen. Voraussetzungen der Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister
Leitsatz (amtlich)
Voreintragungen dürfen nur verwertet werden, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen und auch tatrichterlich geahndet worden ist (Aufgabe von Senat, NStZ-RR, 255 = NVZ 2009, 350).
Normenkette
BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StVG § 29 Abs. 6; StVG § 29 Abs. 7
Verfahrensgang
AG Seligenstadt (Entscheidung vom 07.08.2009; Aktenzeichen 6 OWi-1110 Js-OWi 87820/08)
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Gründe
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h - begangen am 13. April 2008 mit einem PKW - zu einer Geldbuße von 75,-- €. Daneben verhängte das Amtsgericht gegen den Betroffenen ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat.
Gegen dieses Urteil richtet sich die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die er, wie sich aus seinem Vorbringen in der Rechtsbeschwerdebegründung ergibt, auf den Rechtsfolgenausspruch - Verhängung eines Fahrverbots - beschränkt hat.
Der Senat hat durch den Einzelrichter mit Beschluss vom 06. Januar 2010 gemäß § 80 a Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 OWiG die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen, da es geboten ist, das amtsgerichtliche Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfe...