Entscheidungsstichwort (Thema)
Tod des Vollmachtgebers, Transmortale Vollmacht, Zwischenverfügung, Vollmachtserteilung, Betreuungsvollmacht, Geschäftsunfähigkeit, Widerruflichkeit der Vollmacht, Vollmachtswiderruf, Vollmachtsurkunde, Notariell beurkundete Vollmacht, Erlöschen der Vollmacht, Auftragsverhältnis, Grundbuchamt, Kostenentscheidung, Sofortige Wirksamkeit, notarielle Urkunden, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Transmortalität, Nichtabhilfebeschluss, Außenverhältnis
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung vom 02.05.2023 sowie der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Forchheim vom 14.06.2023, Az. ..., aufgehoben.
2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Vollzug des Antrags der Beteiligten vom 07.03.2023 nicht aus den in der Zwischenverfügung vom 02.05.2023 genannten Gründen abzulehnen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Beteiligten beantragen den grundbuchamtlichen Vollzug einer Urkunde über die Vermächtniserfüllung mit Auflassung des Notars Dr. Z. vom 09.02.2023 (Urk. Nr. ...), die das Amtsgericht Forchheim - Grundbuchamt - zunächst mit Zwischenverfügung vom 02.05.2023 und sodann mit Beschluss vom 14.06.2023 zurückgewiesen hat.
Der in der Zeit zwischen dem ... 2022 und ... 2022 verstorbene frühere Miteigentümer von mehreren in den Nachlass nach ihm und seiner zeitgleich verstorbenen Ehefrau fallenden Grundstücke, Herr E., hat der Beteiligten zu 2) mit notarieller Urkunde vom 19.02.2004 (Urk. Nr. .../2004 des Notars R.) eine Generalvollmacht erteilt. Diese soll "(...) insbesondere als Betreuungsvollmacht zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung dienen und [...] daher bei Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers ausdrücklich nicht erlöschen.".
Während die Beteiligten in der Vollmacht eine ü...