Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsprüfung. Beitragsnachforderung. Fremdgeschäftsführer einer Familiengesellschaft. generelles Ausscheiden einer selbstständigen Tätigkeit
Leitsatz (amtlich)
Bei einem Fremdgeschäftsführer scheidet eine selbstständige Tätigkeit generell aus (stdge Rspr BSG, zuletzt vom 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R = BSGE 129, 95-106 = SozR 4-2400 § 7 Nr 43 und vom 23.2.2021 - B 12 R 18/18 R).
Nachgehend
BSG (Beschluss vom 13.01.2022; Aktenzeichen B 12 R 18/21 B)
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. August 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist (noch) umstritten, ob der Beigeladene zu 1. für die Klägerin als Geschäftsführer im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses tätig ist und die Klägerin deshalb verpflichtet ist, im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2013 Beiträge zur Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung i.H.v. 44.053,68 € zu entrichten.
Die Klägerin betreibt eine Bau- und Möbeltischlerei sowie Innen-, Treppen- und Trockenausbauarbeiten in der Gesellschaftsform einer GmbH, die seit dem 22. Juni 1995 im Handelsregister eingetragen ist (HRB Nr. ... ). Mit dem zum 6. Januar 1995 geschlossenen Geschäftsführervertrag wurde der Beigeladene zu 1. zum Geschäftsführer der Klägerin, deren Gesellschafter er und sein Vater G.M. - beide Tischlermeister - mit zu diesem Zeitpunkt jeweils hälftigen Gesellschaftsanteilen à 25.000,00 DM waren, bestellt. Nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Vertrages hat der Geschäftsführer Weisungen der Gesellschafterversammlung zu befolgen, soweit Verein...