Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Leistungspflicht. Erstattungsanspruch. Gewichtsreduzierung. behandlungsbedürftige Krankheit. Eigenverantwortung des Versicherten
Leitsatz (amtlich)
1. Eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Kosten eines privat durchgeführten Gewichtsreduzierungsprogramms zu übernehmen oder zu erstatten.
2. Ein ernährungsbedingtes Übergewicht stellt für sich allein keine behandlungsbedürftige Krankheit iS des SGB 5 dar.
3. Bei der Gewichtsreduzierung handelt es sich um eine Maßnahme der Gesundheitsförderung, die grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Versicherten fällt.
Normenkette
SGB V § 1 S. 2; SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 27 Abs. 1
Verfahrensgang
SG Speyer (Urteil vom 12.12.2001; Aktenzeichen S 7 KR 15/00)
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 12.12.2001 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin die Kosten für eine Gewichtsreduktionsmaßnahme zu erstatten hat.
Die 1948 geborene Klägerin ist bei der Beklagten krankenversichert. Das Körpergewicht der Klägerin betrug Ende 1998 bei einer Körpergröße von ca 1,65 Meter ca 98 - 100 Kilogramm. Zu einem von ihr nicht näher angegebenen Zeitpunkt sprach der Ehemann der Klägerin nach ihren Angaben bei der Beklagten vor. Dort wurde ihm nach Behauptung der Klägerin mitgeteilt, eine Kurmaßnahme zur Gewichtsreduzierung könne nicht bewilligt werden, die erforderlichen Maßnahmen könnten am Wohnort durchgeführt werden.
Am 2.11.1998 schlossen die Klägerin und die Firma B. einen Vertrag. Hiernach garantierte die Firma B., dass sie das Gewicht der Klägerin, wie im Informationsgespräch ...