Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsprüfung. Beitragsnachforderung. sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung. Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsbereich im Rahmen von Auftragsverhältnissen. Zwischenschaltung von Ein-Personen-Gesellschaften bzw Zwei-Personen-Gesellschaften. abhängige Beschäftigung. selbstständige Tätigkeit. vorsätzliche Beitragsvorenthaltung
Leitsatz (amtlich)
Bei Statusbeurteilungen sind unternehmerische Chancen und Risiken auf der Basis des jeweiligen Auftragsverhältnisses prüfen, welches selbst durch entsprechende Optionen und Wagnisse geprägt sein muss.
Orientierungssatz
1. Die Einschaltung von Ein-Personen-Gesellschaften (bzw Zwei-Personen-Gesellschaften) namentlich in Form haftungsbeschränkter UG bei einem Teil der beigeladenen Arbeitskräfte berührt materiellrechtlich nicht die Begründung abhängiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse.
2. Zum Vorliegen von Vorsatz hinsichtlich der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 538.368,08 Euro (davon Säumniszuschläge 90.740,50 Euro) für den Prüfzeitraum vom 1. Mai 2009 bis 31. Januar 2011. Die Beklagte ist im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p SGB IV zu der Auffassung gelangt, dass die Beigeladenen zu 1. bis 28. ihre Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsbereich bei der Klägerin im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wahrgenommen haben.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine 2009 durch AK. anfänglich als Alle...