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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.02.2023 - L 5 BA 2231/20

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Leitsatz (amtlich)

Zur selbstständigen Tätigkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen für einen Zahnarzt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19.06.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Tätigkeit der Beigeladenen für den Kläger.

Der Kläger ist niedergelassener Zahnarzt. Die Beigeladene ist gelernte Zahnarzthelferin. Sie gründete 2009 die Firma „W - Zahnärztliche Abrechnung", unter der sie diverse Serviceleistungen für Zahnarztpraxen anbietet (siehe hierzu www.W.de). Die Beigeladene hat 2009 ein entsprechendes Gewerbe bei der Stadt I angemeldet. Sie übernimmt seit 28.08.2016 für den Kläger und mindestens zwei weitere Zahnarztpraxen Praxisverwaltungstätigkeiten. Zur Ausübung dieser Tätigkeit verfügt sie über ein Auto, einen PC, einen Drucker, ein Mobiltelefon und die Abrechnungshilfe Daisy. Die Beigeladene arbeitet an einem Tag pro Woche zwischen einer und fünf Stunden für den Kläger. Die Tätigkeit fand bis Ende 2019 entweder in der Praxis des Klägers oder über einen Fernzugriff auf den Praxiscomputer vom Büro in der Privatwohnung der Beigeladenen aus statt. Seit Anfang 2020 führt die Beigeladene die Tätigkeiten ausschließlich in ihrem Büro in ihrer Privatwohnung durch. Sie stellt dem Kläger ihre Tätigkeit jeweils monatlich aufgeschlüsselt nach geleisteten Zeitstunden zu einem Stundenhonorar von 45 € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung.

Am 21.06.2018 beantragte die Beigeladene bei der Beklagten die Feststellung ihres sozialversiche...

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