Entscheidungsstichwort (Thema)
COVID-19-Schutzimpfung. mRNA-Impfstoff von Pfizer/Biontech. Geltendmachung einer Herzmuskelstörung in Form des "Broken-Heart-Syndroms" als Impfschaden. soziales Entschädigungsrecht. ursächlicher Zusammenhang. unübliche Impfreaktion. aktueller Wissenschaftsstand. Epidemiologisches Bulletin der Ständigen Impfkommission. Wahrscheinlichkeit. wesentliche Bedingung. Anzahl der Verdachtsmeldungen ans Paul-Ehrlich-Institut allenfalls statistisches Signal. Erforderlichkeit größerer randomisierter Studien
Leitsatz (amtlich)
1. Der Primärschaden, der im Vollbeweis feststehen muss, geht über die bloße Impfreaktion hinaus.
2. Die Veröffentlichung des Epidemiologischen Bulletin durch die STIKO bildet nach wie vor den aktuellen Wissensstand zu "unüblichen Impfreaktionen" ab.
3. Der Kausalzusammenhang ist in zwei Stufen zu prüfen: Wie im Unfallversicherungsrecht stellt die erste Stufe die "conditio-sine-qua-non" dar, daran schließt sich im zweiten Schritt die Prüfung der rechtlichen Wesentlichkeit an.
4. Die rechtliche Wesentlichkeit kann nicht durch eine Einzelfallbetrachtung bejaht werden, sondern nur durch validierte Studien. Die Meldung der Krankheitsfälle an das Paul-Ehrlich-Institut kann dies nicht ersetzen, sondern stellt nur ein Signal für eine statistische Häufung von Krankheitsfällen dar.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn 16. Dezember 2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) aufgrund eines geltend gemachten Impfschadens nach Corona-Schutzimpfungen am 23. April 2021, 4. Juni 2021 und ...