Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. haftungsbegründende Kausalität. zweistufige Kausalitätsprüfung. naturwissenschaftliche Kausalität. Wertung. Anlageleiden. Nachweis. Wahrscheinlichkeit. traumatischer Bandscheibenvorfall an der HWS. Begleitverletzung. keine Heranziehung des unfallmedizinischen Standardwerkes in der Kausalitätsprüfung. Testfahrer. Erprobungsfahrt. Autounfall
Leitsatz (amtlich)
1. Die Bejahung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Autounfall und einem Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule setzt keine knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen an dem entsprechenden Segment der Wirbelsäule voraus. Die gegenteiligen Ausführungen von Schönberger, Mehrtens, Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, Seite 434 und 436 - selbst wenn sie den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft wiedergeben würden - können der Kausalitätsprüfung aus Rechtsgründen nicht zu Grunde gelegt werden, weil dort nicht zwischen den nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu trennenden zwei Stufen der Kausalitätsprüfung unterschieden wird und die der - ohnehin dem juristischen Betrachter vorbehaltene - wertenden Entscheidung zu Grunde liegenden Kriterien, ob das Unfallereignis wesentlich war, nicht erkennbar sind.
2. Zur (hier verneinten) Zulässigkeit eines Vergleiches der Wirbelsäule mit Obst (hier: Apfel).
Nachgehend
BSG (Urteil vom 24.07.2012; Aktenzeichen B 2 U 9/11 R)
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.07.2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Gründe
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung von Unfallfolgen streitig.
Der am 1951 geborene Kläger ist be...