Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. häusliche Krankenpflege. Schulbegleitung. Grundschüler mit Diabetes-Erkrankung. Abgrenzung zur außerklinischen Intensivpflege
Leitsatz (amtlich)
1. Ein Anspruch eines Grundschülers auf Behandlungspflege in Form einer Schulbegleitung wegen einer Diabetes-Erkrankung ergibt sich aus § 37 Abs 2 SGB V.
2. Dessen Anwendungsbereich ist nicht durch § 37c SGB V gesperrt.
3. Ein Fall der außerklinischen Intensivpflege, bei der ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege erforderlich wäre, liegt in diesen Fällen in der Regel nicht vor.
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 24.01.2025 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller (Ast.) begehrt in der Hauptsache die Begleitung mit einer Betreuungskraft während des Schulbesuchs.
Der2018 geborene Ast. ist bei der Antragsgegnerin (Ag.) im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert. Bei dem Ast. wurde im Dezember 2024 erstmals Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert. Der Ast. ist mit einer Insulinpumpe versorgt (Gutachten des W1 vom 18.12.2024). Er besucht die erste Klasse der Grundschule Ö1 (arbeits-)täglich von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung des W1 vom 13.12.2024 beantragte der Ast. bei der Ag. eine Schulbegleitung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wegen der Gefahr einer schweren Stoffwechselentgleisung und der Unmöglichkeit eines selbständigen Diabetesmanagements für die Dauer vom 18.12.2024 bis zum 31.07.2025 (im Einzelnen: Medikamentengabe, Injektionen subkutan, Blutzuckermessung bei intensivierter Insulintherapie).
Mit Bescheid vom 03.01.2025 lehnte die Ag. die begehrte Schulbegleitu...