Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Krankengeldbezug bei Arbeitsunfall. Voraussetzungen der Tarifgeltung. Anspruch auf Abschluss einer Pflegezusatzversicherung vereinbartem Tarif Care Flex Chemie. Wirksamkeit einer dynamischen Bezugnahmeklausel
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Tarifparteien können in ihren Tarifverträgen vorsehen, dass die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der Gewerkschaft oder des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband zum Anknüpfungspunkt gemacht wird. 2. Der Anspruch auf eine Pflegezusatzversicherung kann von der Traifgebundenheit abhängig gemacht werden.
Normenkette
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611a Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
Verfahrensgang
ArbG Trier (Entscheidung vom 06.12.2023; Aktenzeichen 5 Ca 183/23)
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 06.12.2023, Az. 5 Ca 183/23, wird (einschließlich der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz) auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten zum einen über die Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung für den Kläger und seine Familienangehörigen sowie die Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz und zum anderen um einen tarifvertraglichen Inflationsgeldanspruch.
Die Beklagte beschäftigt sich operativ mit der Durchführung von Tierkörperbeseitigungsmaßnahmen von ihrem Sitz in C-Stadt aus. Dort unterhält die Beklagte eine Tierkörperbeseitigungsanlage.
Der Kläger war seit dem 07.10.2002 bei der T. Betriebsführungsgesellschaft mbH beschäftigt. Die T. Betriebsführungsgesellschaft mbH war bei Begründung des Arbeitsverhältnisses und auch nachfolgend tarifgebunden an die Tarifverträge der Chemischen Industrie aufgrund ...