Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuweisung von Pausen. Vergütung von Pausen bei Arbeit. Pausenregelungen durch Arbeitnehmer. Im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit. Leistungsantrag nur bei Vollstreckbarkeit
Leitsatz (amtlich)
1. Der Arbeitnehmer kann Vergütung für die gesamte Schicht verlangen, wenn der Arbeitgeber für die Schicht zwar eine Pause vorgesehen, der Arbeitnehmer jedoch durchgearbeitet hat, weil der Arbeitgeber ihm die Pause nicht ordnungsgemäß zugewiesen hat.
2. Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.
Normenkette
ArbZG § 4; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
ArbG Aachen (Entscheidung vom 18.12.2012; Aktenzeichen 3 Ca 2954/12)
Tenor
-
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18. Dezember 2012- 3 Ca 2954/12 h - teilweise abgeändert:
- Die Anträge zu 1) und 2) werden abgewiesen.
- Der Zahlungsantrag wird in Höhe von 1.200,15 € brutto abgewiesen.
-
II.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
-
III.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
-
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin während der Nachtschicht Pausen gemacht hat. Die Klägerin verlangt für die von ihr erbrachten Dienste Vergütung ohne Anrechnung einer Pause.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit...