Entscheidungsstichwort (Thema)
Zugang einer Kündigung während urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers
Leitsatz (amtlich)
Auch während dem Arbeitgeber bekannter Urlaubsabwesenheit kann dem Arbeitnehmer durch eingeschriebenen Brief, den ein Ersatzempfänger entgegennimmt, wirksam gekündigt werden (gegen BAG 16.12.1980) EzA Nr. 10 zu § 130 BGB = BB 1981, 1030).
Normenkette
BGB § 130 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 4; KSchG § 7; PostO § 51 Abs. 2
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Urteil vom 11.05.1987; Aktenzeichen 26 Ca 129/86)
Nachgehend
BAG (Urteil vom 11.08.1988; Aktenzeichen 2 AZR 11/88)
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Mai 1987 – 26 Ca 129/86 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Der 1946 geborene Kläger, der gelernter Speditionskaufmann ist, trat als Lagerist im Angestelltenverhältnis in die Dienste der Beklagten, bei der in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der zur Berufsausbildung Beschäftigten tätig sind. Der Kläger erhielt zuletzt ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von DM 3.051,–.
Die Beklagte, die ihren Sitz in … hat, stellt Wachsprodukte, insbesondere Kerzen, her. Sie vertreibt ihre Produkte über Außendienstmitarbeiter und unterhält in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) Außenlager. In Berlin (West) ist für die Beklagte ein Außendienstmitarbeiter tätig. Die von diesem Außendienstmitarbeiter georderte Ware wird über das Lager Berlin abgewickelt. Neben dem Warentransport gehörte es zu den Aufgaben des Klägers, Warensendungen aus … entgegenzunehmen, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und sie in Regale einzuordnen. Ferner nahm der Kläger auch telefonische Bestellungen entgegen, kommissionierte sie und tran...