Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilnahme eines ein sanierungsbedürftiges Schloss in einen Beherbergungsbetrieb sanierenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft
Leitsatz (redaktionell)
Wer ein sanierungsbedürftiges Schloss erwirbt und dieses mit eigenen Arbeitnehmern für Maurer-, Verputz-, Isolier-, Zimmermanns- und Bauhelfertätigkeiten saniert, nimmt zumindest in diesem Umfang am Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft teil.
Normenkette
SokaSiG § 7; VTV-Bau § 18; VTV-Bau § 21; SokaSiG § 7 Abs. 6; SokaSiG § 7 Abs. 7; TVG § 1
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 19.05.2016; Aktenzeichen 65 Ca 61397/15)
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Mai 2016 - 65 Ca 61397/15 verbunden mit 65 Ca 61162/15 (Widerklage: 61262/15), 65 Ca 61163/15 ('Widerklage: 61261/15) - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, für die Zeit von Dezember 2011 bis Dezember 2012 Beiträge nach den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in Verbindung mit dem Sozialkassenverfahren Sicherungsgesetz (im Folgenden: SokaSiG) an den Kläger zu zahlen.
Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
Die am .... 1954 geborene Beklagte erwarb im Jahr 2006 die Immobilie Schloss S. und den Gutshof Schloss S., bestehend aus mehreren Gebäuden, die in sanierungsbedürftigem Zustand waren. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Ensemble. Die Beklagte erarbeitete ein Nutzungskonzept, das einen Beherbergungsbetrieb und einen Reiterbetrieb vorsah und meldete am 25. Mai 2007 ein Gewerbe für die Durchfüh...