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EuGH Urteil vom 25.02.2016 - C-299/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Freizügigkeit. Unionsbürgerschaft. Gleichbehandlung. Sozialhilfe. Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen. Ausschluss von Angehörigen eines Mitgliedstaats während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat”

Normenkette

Richtlinie 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 4; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 70

Beteiligte

Garcia-Nieto u.a

Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen

Jovanna García-Nieto

Joel Peña Cuevas

Jovanlis Peña García

Joel Luis Peña Cruz

Tenor

Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG und Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1244/2010 der Kommission vom 9. Dezember 2010 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, die sich in einer von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 erfassten Situation befinden, vom Bezug bestimmter „besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen” im Sinne von Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 883/2004, die auch eine Leistung der „Sozialhilfe” im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 darstellen, ausgeschlossen werden.

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentschei...

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