Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Öffentliche Aufträge. Öffentlicher Auftrag, der freihändig an eine von den öffentlichen Auftraggebern gemeinsam kontrollierte juristische Person vergeben wird. Voraussetzungen. Schwelle für die Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person, die der Ausführung der Aufgaben dienen, mit denen sie von den öffentlichen Auftraggebern betraut wurde. Berücksichtigung des Umsatzes der Tochtergesellschaften der Gruppe, deren Muttergesellschaft die kontrollierte juristische Person ist. Rechnungslegungsvorschriften der Union. Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses
Normenkette
Richtlinie 2014/24/EWG Art. 12 Abs. 3; Richtlinie 2014/24/EWG Art. 12 Abs. 5; Richtlinie 2013/34/EWG Art. 22; Richtlinie 2013/34/EWG Art. 24
Beteiligte
AVR-Afvalverwerking
AVR-Afvalverwerking BV
NV BAR-Afvalbeheer
Gemeente Barendrecht
Gemeente Albrandswaard
Gemeente Ridderkerk
NV Irado
Afvalsturing Friesland NV
Tenor
Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 12 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
ist dahin auszulegen, dass
die Voraussetzung, dass mehr als 80 % der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person der Ausführung der Aufgaben dienen müssen, mit denen sie von den die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggebern betraut wurde, es in dem Fall, dass diese Voraussetzung anhand des Kriteriums des Umsatzes beurteilt wird und die kontrollierte juristische Person die Muttergesellschaft einer Gruppe ist, erfordert, auch den Umsatz der anderen Einrichtungen dieser Gruppe zu berücksichtigen, und zwar gegebenenfalls auf der Grundlage des konsolidierten Umsatzes, den d...