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BKartA Beschluss vom 13.12.2006 - B 3 - 1003/06, B 10 - 97/06

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Tenor

1. Der Erwerb von 56,175% der Anteile durch die Beteiligte zu 1. (Landkreis Ludwigsburg) und der Erwerb von 25,1% der Anteile durch die Beteiligte zu 2. (Enzkreis) an der neu gegründeten Beteiligten zu 5. (Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH) sowie der Erwerb von jeweils 51% der Anteile an der Beteiligten zu 3. (Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH) und der Beteiligten zu 4. (Enzkreis Kliniken) durch die Beteiligte zu 5. (Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald gGmbH) wird freigegeben.

2. Die Gebühr für die Anmeldung wird auf EUR […] und die Gebühr für die Freigabeentscheidung unter Anrechnung der Gebühr für die Anmeldung auf EUR […] festgesetzt. Die Gesamtgebühr beträgt EUR […] (in Worten: […] Euro). Die Gebühr sowohl für die Anmeldung als auch für die Freigabeentscheidung wird den Verfahrensbeteiligten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Tatbestand

I. Zusammenschluss

1. Der Landkreis Ludwigsburg und die Große Kreisstadt Bietigheim-Bissingen hatten bereits im Jahre 1994 ihre Krankenhäuser in das Gemeinschaftsunternehmen Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH eingebracht. Der Landkreis Ludwigburg hielt 75% und die Kreisstadt Bietigheim-Bissingen 25% an diesem Unternehmen. Der Enzkreis hatte seine Kliniken als Eigenbetriebe geführt; sie wurden mit dem Zusammenschluss in der Enzkreis-Kliniken gGmbH zusammengefasst.

2. Gegenstand des nachträglich angemeldeten Zusammenschlusses ist die Zusammenführung der Kliniken-Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH und der Enzkreis-Kliniken gGmbH in das Gemeinschaftsunternehmen Regionale Kliniken Holding Neckar-Schwarzwald GmbH.

3. Die Beteiligungsverhältnisse an den Klinikgesellschaften stellen sich nach dem am 1. Januar 2005 vollzogenen Zusammenschluss wie folgt dar:

4. Vom Zusammenschluss umfasst sind folgende Krankenhäuse...

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