Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. freiwillige Versicherung. Beitragsbemessung für Existenzgründer
Orientierungssatz
Die Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer, die Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss haben, kommt nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit unterhalb des Grenzwertes liegt. Ergibt die Einkommensermittlung, bei Existenzgründern in der Regel zunächst im Wege der Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen, einen höheren Wert, ist dieser maßgebend.
Nachgehend
BSG (Urteil vom 28.05.2015; Aktenzeichen B 12 KR 7/14 R)
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 01.07.2011 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Jahre 2007 bis 2009.
Seit 01.05.2007 ist der Kläger freiberuflich tätig als selbständiger Vertreter für pharmazeutische Produkte und seither freiwillig bei der Beklagten krankenversichert. Er erhielt einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit A-Stadt für die Zeit vom 15.03.2007 bis 14.12.2007 in Höhe von monatlich 1.621,50 Euro. In der Zeit vom 15.12.2007 bis 14.06.2008 betrug der Gründungszuschuss 300,00 Euro monatlich.
Im April 2009 teilte der Kläger der Beklagten mit, dass sein Hauptauftraggeber weggefallen sei und in den nächsten Monaten keine Einkünfte zu erwarten seien. Deshalb beantragte er am 19.04.2009 bei der Beklagten eine Beitragsentlastung für freiwillig versicherte Selbständige. Er gab an, dass er in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 ein Arbeitseinkommen in Höhe von 11.900,00 Euro erzielt habe.
Mit Bescheid vom 24.04.2009 erfolgte d...