Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 07.10.1980 - 13 S 833/80

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Personalvertretung. Wahlanfechtung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Entscheidung von Angehörigen einer Gruppe, die im Personalrat keine Vertretung erhält, sich nach § 17 Abs. 5 S. 2 BPersVG einer anderen Gruppe anzuschließen, hat auf die Zahl der auf die anderen Gruppen fallenden Sitze im Personalrat keinen Einfluß.

2. Zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt und daher nach § 14 Abs. 3 BPersVG nicht wählbar sind Bedienstete, die für die dienstliche Beurteilung von Angestellten zuständig sind.

 

Normenkette

BPersVG § 14 Abs. 3, § 17 Abs. 5 S. 2

 

Verfahrensgang

VG Karlsruhe (Beschluss vom 26.03.1980; Aktenzeichen B-PVG 4/79)

 

Tenor

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 1980 – B-PVG 4/79 – wird geändert. Es wird festgestellt, daß die am 8. Mai 1979 beim … durchgeführte Wahl des ehelichen Personalrats und der Soldatenvertretung ungültig ist.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I. Die Beschäftigten des … wählten am 8.5.1979 einen örtlichen Personalrat. (Personalrat der Zivilbediensteten). Gleichzeitig wurden der Bezirkspersonalrat und der Hauptpersonalrat gewählt. Im Wahlausschreiben für die Wahl des örtlichen Personalrats der Zivilbediensteten vom 12.3.1979 heißt es hierzu:

„Der Personalrat besteht aus 7 Mitgliedern. Davon erhalten

die Beamten

entfällt

die Angestellten

3

die Arbeiter

4.

Die Beamten, Angestellten und Arbeiter wählen ihre Vertretung in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl).”

Im Original der Wanlausschreiben ist das Wort „ertfällt” und sind die Zahlen „3, 4” mit Bleistift eingesetzt. Als Wahlzeit war die Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr angegeben. In den Personalrat wahlberechtigt waren 96 Angestellte und 95 Arbeiter, ferner 5 Beamte, von denen sich einer der Gruppe der Angest...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft
    0
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / g) "Umwandlung" in eine GmbH/Kapitalmaßnahmen bei der UG (haftungsbeschränkt)
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 10 Zustellung des Scheidungsantrags / D. Güterrechtliche Auswirkungen
    0
  • § 11 Erbenhaftung / bb) Unzulässigkeit der Klauselumschreibung vor Erbschaftsannahme
    0
  • § 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung
    0
  • § 12 Erbengemeinschaft / ff) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung
    0
  • § 12 Treuhandvertrag / I. Treuhandverhältnis
    0
  • § 12 Unternehmenskauf / (1) Selbstständige Garantien
    0
  • § 13 Die prozessuale Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen / 2. Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO
    0
  • § 13 Revision, Sprungrevision und Nichtzulassungsbeschwerde / III. Erfolgsaussichten für eine Nichtzulassungsbeschwerde
    0
  • § 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung
    0
  • § 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Annahme eines Vermächtnisses
    0
  • § 16 Immobilien in der Erbengemeinschaft / 3. Ablauf des Verfahrens
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Bundespersonalvertretungsge... / § 14 Wahlberechtigung
Bundespersonalvertretungsge... / § 14 Wahlberechtigung

  (1) Wahlberechtigt sind Beschäftigte, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, dass sie   1. infolge Richterspruchs das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, nicht besitzen, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren