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VG Leipzig Urteil vom 02.10.1996 - 3 K 624/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

unbekannte Erben. Nachlaßpfleger. Anfechtung. Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage. Erbschein DDR. Erbscheinseinziehung. Rückübertragung

Leitsatz (amtlich)

• Für die Frage, ob ein Grundstück durch Erbausschlagung „in Volkseigentum übernommen” wurde i.S.d. §1 Abs. 2 VermG kommt es auf die objektive Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheides an.

• Dieser Zeitpunkt ist auch für das Gericht bei einer Anfechtungsklage der unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlaßpfleger maßgebend, wenn eine Rückübertragung bereits erfolgte, eine Grundbuchänderung eingetreten ist und der Erbschein zugunsten der DDR erst danach eingezogen wird.

• Zur Frage des Staatserbrechts, der Wirkung eines Erbscheins zugunsten der DDR.

Normenkette

VermG § 1 Abs. 2; ZGB DDR § 369; ZGB DDR § 404; ZGB DDR § 413; Notariatsgesetz-DDR § 29

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 31.03.1998; Aktenzeichen 1 BvR 2008/97)

BVerwG (Urteil vom 28.08.1997; Aktenzeichen 7 C 70.96)

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen die Rückübertragung des Hausgrundstücks E.str. in L., eingetragen im Grundbuch von L., Blatt …, Flur c, Flurstück-Nr. … o (930 qm).

Zufolge Auflassung wurde der Buchdruckereibesitzer J. M. A. T. am 14.11.1933 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Der zuletzt festgestellte Einheitswert betrug per 1.1.1971 29.100,00 M/DDR, der Abgeltungsbetrag 21.400,00 M/DDR, 1981 vermindert auf 0,00 M/DDR.

Am 24.7.1977 errichtete A. T. ein eigenhändiges Testament, in dem er verschiedenen Personen Gebrauchsgegens...

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