Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung. zugeflossene Mittel aus Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven einer Kapitallebensversicherung
Leitsatz (amtlich)
Während des SGB 2-Leistungsbezugs zufließende Mittel aus Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven einer vor SGB 2-Antragstellung abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherung sind Vermögen, nicht Einkommen.
Normenkette
SGB II § 12 Abs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; SGG § 54 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Der am … geborene Kläger bezieht gemeinsam mit seiner am … geborenen Ehefrau und der am … geborenen Tochter seit Januar 2005 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Ehefrau des Klägers hatte eine 1992 beginnende kapitalbildende Lebensversicherung (…) bei der … mit einer für den Vertragsablauf am 01. Juni 2010 garantierten Versicherungssumme von 3.423,- EUR und zusätzlich bereits für den Ablauf garantierten Leistungen aus Gewinnanteilen sowie nicht garantierten Gewinnanteilen.
Mit Bescheid vom 26. August 2009 (Bl. 858 f. d. VwA.) bewilligte der Beklagte dem Kläger für den Zeitraum September 2009 bis Februar 2010 monatliche Leistungen in Höhe von EUR 435,86 (hier und im Folgenden jeweils Individualanspruch des Klägers). Mit Änderungsbescheid vom 14. Oktober 2009 (Bl. 873 f. d. VwA.) wurden für den genannten Zeitraum monatliche Leistungen in Höhe von EUR 450,86 bewilligt. Der dagegen gerichtete Wider...