Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Höhe und Berechnung des Krankengeldes. freiwillig versicherter hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger. Beitragsbemessung nach § 240 Abs 4 S 2 SGB 5. kein Anspruch auf Mindestkrankengeld. Höhe des Arbeitseinkommens laut Einkommensteuerbescheid maßgeblich
Orientierungssatz
1. Liegt der Beitragsbemessung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nach § 240 Abs 4 S 2 SGB 5 der vierzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße zu Grunde, so ist dieses fiktive Mindesteinkommen nicht für die Berechnung des Krankengeldes maßgeblich.
2. Ein Anspruch auf Gewährung eines Mindestkrankengeldes für diesen Personenkreis ist aus dem Gesetz nicht herzuleiten (vgl BSG vom 12.3.2013 - B 1 KR 4/12 R = SozR 4-2500 § 47 Nr 14).
3. Liegt der Beitragsbemessung ein vom Finanzamt erlassener Einkommensteuerbescheid zu Grunde, ist die konkrete Höhe des Arbeitseinkommens grundsätzlich diesem Bescheid zu entnehmen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Steuerbescheid nicht das Kalenderjahr betrifft, das dem Jahr, in dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, unmittelbar vorausgeht (vgl BSG vom 6.11.2008 - B 1 KR 28/07 R = SozR 4-2500 § 47 Nr 10).
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des an den Kläger vom 14. April 2012 bis 10. Oktober 2013 gezahlten Krankengeldes streitig.
Der 1955 geborene Kläger war vom 1. Mai 1993 bis 31. Mai 2005 bei der Beklagten aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit freiwill...