Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsärztliche Versorgung. Medizinisches Versorgungszentrum. vorläufige Genehmigung. Nachbesetzung zweier Arztstellen durch Ärztetausch
Orientierungssatz
Zur vorläufigen Genehmigung der Beschäftigung von zwei angestellten Ärzten eines Medizinischen Versorgungszentrums, wenn einer der Ärzte von der Stelle des Hausarztes zum Facharzt für Innere Medizin - Gastroenterologie und im Gegenzug der andere Arzt vom Facharzt für Innere Medizin - Endokrinologie zum Hausarzt wechselt.
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 29. November 2010 aufgehoben und der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
Die Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdegegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die vorläufige Genehmigung der Beschäftigung von zwei bei der Beschwerdegegnerin angestellten Ärzten.
Die Beschwerdegegnerin betreibt ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in J., für das der Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen die Beschäftigung von Dr. N. mit Wirkung von 1. Januar 2009 als angestellter Arzt im Bereich Innere Medizin - hausärztliche Versorgung genehmigt hatte. Darüber hinaus wurde die Beschäftigung von Dr. U. seit dem 11. November 2009 als angestellte Ärztin im Bereich Innere Medizin - Endokrinologie genehmigt. Mit Schreiben vom 26. März 2010 beantragte die Beschwerdegegnerin den Wechsel des Dr. N. von der Stelle des Hausarztes zum Facharzt für Innere Medizin - Gastroenterologie. Im Gegenzug sollte Dr. U. von der Fachärztin für Innere Medizin - Endokrinologie zur Hausärztin wechseln. Dem formlosen Antrag waren ausgefüllte Formulare zur Anstellung von Ärzten im M...