Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Zeitpunkt der Einkommensanrechnung bei Kündigung einer Kapitallebensversicherung und Auszahlung des Rückkaufswertes
Orientierungssatz
Bei der Beurteilung, wann der Rückkaufwert einer Lebensversicherung nach Kündigung der Versicherung durch einen Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende als Einkommen anzurechnen ist, kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Versicherungskonto des Hilfeempfängers an, nicht auf den Zeitpunkt der Überweisung auf ein Girokonto des Hilfeempfängers. Liegt der Zeitpunkt dieser Gutschrift auf dem Versicherungskonto vor dem Leistungszeitraum, wird die Gutschrift als Vermögen berücksichtigt, auch wenn die Überweisung auf ein Girokonto des Hilfeempfängers erst im Leistungszeitraum erfolgt.
Nachgehend
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, seine beiden Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vom 24. November 2009 in Gestalt der beiden Widerspruchsbescheide vom 8. Juni 2010 zurückzunehmen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Kläger wenden sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Monate April und Mai 2008 i.H.v. 898,80 € anlässlich der Auszahlung einer Lebensversicherung an den Kläger zu 2.
Auf den am 28. März 2008 eingegangenen Antrag der Kläger gewährte der Beklagte ihnen mit Bescheid vom 16. April 2008 für den Zeitraum 1. April bis 30. September 2008 Grundsicherungsleistungen i.H.v. 449,40 €/mtl. Nach ihrer vorherigen Anhörung hob er mit zwei Bescheiden vom 24. November 2009 unter jeweiligen Hinweis auf die erfolgte Auszahlung der Versicherung der ...