Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Neubrandenburg Urteil vom 10.03.2015 - S 16 AS 2121/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Entfallen des Feststellungsinteresses

Orientierungssatz

1. Eine Feststellungsklage nach § 55 SGG setzt zu ihrer Zulässigkeit ein berechtigtes Interesse des Klägers an der beantragten Feststellung voraus. Dieses ist u. a. bei bestehender Wiederholungsgefahr gegeben.

2. Begehrt der Kläger die Feststellung, dass der Grundsicherungsträger die Zusicherung zu einem angestrebten Umzug i. S. von § 22 Abs. 4 SGB 3 zu Unrecht abgelehnt hat, so ist das erforderliche Feststellungsinteresse durch einen inzwischen erfolgten Umzug entfallen.

3. Ein Kosteninteresse des Feststellungsklägers begründet nicht die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 S. 3 SGG. Über die Kosten des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens ist im Fall einer Erledigungserklärung hinsichtlich des Klagebegehrens nach § 193 Abs. 1 S. 2 SGG zu entscheiden.

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 16.01.2020; Aktenzeichen B 10 ÜG 15/19 B)

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen

2. Kosten sind nicht zu erstatten.

Tatbestand

Die Klägerin begehrt festzustellen, dass der Beklagte die Zusicherung zu einem durch die Klägerin angestrebten Umzug im Sinne von § 22 Abs. 4 SGG Zweites Buch (SGB II) zu Unrecht abgelehnt hat.

Die im Jahr 1988 geborene Klägerin erhält gemeinsam mit ihrer bei Klageerhebung 10 Monate alten Tochter vom Beklagten laufende Leistungen nach dem SGB II. Bei Klageerhebung bewohnten die Klägerin und ihre Tochter eine Mietwohnung mit einer Wohnfläche von 48m². Der Vater des Kindes wohnt in C-Stadt.

Am 08.06.2011 kündigte die Klägerin ihre bisherige Wohnung in L.; die Kündigungserklärung wurde laut Bestätigungsschreiben der Vermieterin zum Ablauf des 31.10.2011 wirksam. Am 20.06.2011 stellte die Klägerin beim ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Vater putzt Nase vom Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Autobahn rasende Autos

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Paragraf neben Schreibtisch

Übersicht Personengesellschaften

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


BSG B 10 ÜG 15/19 B
BSG B 10 ÜG 15/19 B

  Entscheidungsstichwort (Thema) Nichtzulassungsbeschwerde. grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache. überlanges Gerichtsverfahren. Widerlegung der Vermutung eines immateriellen Nachteils. tatsachengerichtliche Würdigung. sozialgerichtliches Verfahren. ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren