Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit der Verrechnung des Wertes eines im Rahmen einer Sanktionsentscheidung gewährten Lebensmittelgutscheins mit der Regelleistung nach Aufhebung der Sanktion
Orientierungssatz
Wurden einem Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Leistungsabsenkung infolge einer Sanktion Lebensmittelgutscheine für den betroffenen Monat gewährt, so lebt nach rückwirkender Aufhebung der Sanktionsentscheidung dennoch der Zahlungsanspruch auf die Grundsicherungsleistung wieder auf, ohne dass der Wert der Gutscheine auf diesen Zahlungsanspruch anzurechnen ist. Eine Verrechnung ist nur nach vorherige Aufhebung der Verwaltungsentscheidung über die Gutscheingewährung im Rahmen der dann entstehenden Erstattungspflicht des Grundsicherungsempfängers möglich.
Nachgehend
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger von den bewilligten Leistungen für den Monat April 2010 weitere 131,00 € und für den Monat Mai 2010 weitere 85,00 € auszuzahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Beklagte hat dem Kläger 80 % seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten..
Tatbestand
Der Beklagte bewilligte dem Kläger mit Bescheid vom 24.02.2010 Leistungen nach dem SGB II für den Zeitraum vom 01.03.2010 bis 31.08.2010. Am 02.03.2010 erging ein Änderungsbescheid, in welchem die Regelleistung auf 90 % reduziert und die Leistung für Kosten der Unterkunft abgesenkt wurde.
Unter dem gleichen Datum ergingen zwei Sanktionsbescheide für den Zeitraum ab April, von welchen einer eine Minderung um 10 % der Regelleistung, der andere die Beschränkung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung zum Gegenstand hatte. Wegen der verhängten Sanktionen wurden dem K...