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SG München Urteil vom 11.07.2007 - S 30 EG 34/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. vor dem 1.1.2007 geborenes Kind. Stichtagsregelung. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Für die Erziehung eines vor dem 1.1.2007 geborenen Kindes besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.01.2008; Aktenzeichen B 10 EG 3/07 R)

 

Tatbestand

Streitig zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch auf Elterngeld wegen Erziehung eines vor dem 01.01.2007 geborenen Kindes. Die Klägerin und der Kläger beantragten beim Beklagten die Zahlung von Elterngeld wegen Erziehung ihrer ... 2006 geborenen Tochter S K S. Die Klägerin und der Kläger sind verheiratet und erziehen ihr Kind gemeinsam. Mit Bescheid vom 10.05.2007 lehnte der Beklagte den Antrag ab und stützte sich hierbei auf § 27 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vom 05.12.2006 (BGBl. I S. 2748), wonach es für die Eltern von vor dem 01.01.2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kindern bei den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes verbleibe und ein Anspruch auf Elterngeld nicht bestehe. Der Beklagte wies den Widerspruch hiergegen mit Widerspruchsbescheid vom 06.06.2007 zurück. Mit ihrer Klage zitieren Klägerin und Kläger ausführlich die familienpolitische Motivation des Gesetzgebers. Sie tragen des weiteren vor, die Bezugnahme des Gesetzes auf den Geburtstermin des Kindes vor oder ab 01.01.2007 lasse sachliche Differenzierungsgründe vermissen und sei willkürlich. Lediglich bei Eltern, die ihr Kind nach dem Beschluss des Bundestages vom 29.09.2006 gezeugt haben, könne das gesetzgeberische Motiv der Erleichterung der Familiengründung und der Förderung des Mutes zu mehr Kindern, bei dem Entschluss, ein Kind bekommen zu wollen, möglicherweise eine Rolle gespielt haben. Lediglich sie könnten sich eventuell durch den Bes...

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