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SG München Urteil vom 10.03.2021 - S 48 SO 305/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Leistungsversagung wegen fehlender Mitwirkung. fehlende Angaben zum Einkommen und Vermögen

 

Leitsatz (amtlich)

Zum Umfang der Mitwirkungspflichten im Bereich der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung); Rechtmäßigkeit einer Versagungsentscheidung.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 19.05.2022; Aktenzeichen B 8 SO 57/21 B)

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Klage richtet sich gegen die Versagung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die 1941 und 1948 geborenen Kläger sind ein Ehepaar. Sie leben (zusammen mit dem erwachsenen Sohn der Klägerin) zur Miete in einem Haus in O1.-Stadt im Landkreis T. und beziehen jeweils eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Am 05.11.2018 reichten sie einen Antrag auf (ergänzende) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beim Rentenversicherungsträger ein, der von diesem an den Beklagten weitergeleitet wurde. Mit Schreiben vom 12.11.2018 forderte der Beklagte diverse Angaben und Unterlagen von den Klägern an; hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Blatt 10f der elektronischen Akte des Beklagten Bezug genommen. Da innerhalb der dort gesetzten Frist keine Reaktion der Kläger erfolgte, wies der Beklagte die Kläger mit Schreiben vom 18.12.2018 auf ihre Mitwirkungspflichten und auf die möglichen Folgen einer unterlassenen Mitwirkung hin und setzte eine erneute Frist bis zum 11.01.2019. Mit Schreiben vom 11.01.2019, eingegangen am 14.01.2019, wandte sich die Klägerin gegen die "pauschale Aufforderung zur Erteilung von Auskünften" und bat darum, diese auf d...

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