Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsärztliche Versorgung. Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung labormedizinischer Leistungen. Antrag im Sinne der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung (juris: LaborRL). - siehe dazu anhängiges Verfahren beim BSG: B 6 KA 45/17 R
Orientierungssatz
Die Genehmigungsvoraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung labormedizinischer Leistungen sind nicht dadurch erfüllt, dass der betreffende Arzt eines Medizinischen Versorgungszentrums die Facharztbezeichnung "Arzt für Laboratoriumsmedizin" besitzt. Voraussetzung ist ein Antrag im Sinne der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung.
Nachgehend
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsstreite.
3. Die Sprungrevision zum Bundessozialgericht wird zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt mit der unter dem Aktenzeichen S 2 KA 66/14 geführten Klage die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen durch Dr. med. J. K für die Zeit vom dem 01.10.2013 bis einschließlich 19.01.2014 und wendet sich insoweit gegen den Bescheid der Beklagten vom 20.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.03.2014. Mit der unter dem Aktenzeichen S 2 KA 134/15 geführten Klage wendet sich die Klägerin gegen die von der Beklagten mit Bescheiden vom 10.02.2014 und 07.05.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.04.2015 in Bezug auf die Quartale IV/2013 und I/2014 durchgeführte sachlich-rechnerische Richtigstellung i.H.v. 137.760,- € (IV/2013) zum einen und i.H.v. 74.575,60 €...