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SG Lübeck Urteil vom 17.08.2017 - S 14 KR 246/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. pflichtversicherter Rentner. nebenberuflich selbstständige Tätigkeit. Beitragsbemessung. keine Anwendung der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsakts ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. atypischer Fall

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Berechnung der Beiträge der pflichtversicherten Rentner aus nebenberuflich selbständiger Tätigkeit (§ 237 SGB V) sind die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (juris: SzBeitrVfGrs) mangels rechtlicher Grundlage nicht heranzuziehen (entgegen Grunds Hinweise zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen vom 29.9.16, B II 1.3.1).

 

Orientierungssatz

Atypische Lagen im Zusammenhang mit der rückwirkenden Aufhebung eines Verwaltungsakts ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, die eine Ermessensentscheidung erfordern, liegen vor, wenn die Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der Tatbestände des § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 bis 4 SGB 10 so signifikant abweichen, dass der Leistungsempfänger in besondere Bedrängnis gerät.

 

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.10.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2015 verurteilt, den vom Kläger zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.03.2013 auf der Grundlage beitragspflichtiger Einnahmen gemäß Einkommensteuerbescheid 2010, für die Zeit vom 01.04.2013 bis 31.03.2014 auf der Grundlage beitragspflichtiger Einnahmen gemäß Einkommensteuerbescheid 2011 und für die Zeit ab 01.04.2014 auf der Grundlage beitragspflichtiger Ei...

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