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SG Hamburg Urteil vom 05.09.2017 - S 13 AL 638/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenversicherung: Voraussetzung der Gewährung von Arbeitslosengeld. Erfüllung der Anwartschaftszeit bei unbezahltem Urlaub

 

Orientierungssatz

Zeiten des unbezahlten Urlaubs eines Arbeitnehmers können im Rahmen der Arbeitslosenversicherung nicht als Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung angesehen werden und bleiben deshalb bei der Ermittlung der Anwartschaftszeiten als Voraussetzung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld unberücksichtigt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die unentgeltliche Arbeitsbefreiung über die Dauer von vier Wochen hinaus geht.

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die am … 1971 geborene Klägerin begehrt Arbeitslosengeld nach dem SGB III ab dem 1. Juli 2014 und wendet sich gegen die Ablehnung wegen mangelnder Erfüllung der Anwartschaftszeit.

Die Klägerin beantragte zum 1. Juli 2014 Arbeitslosengeld nach dem SGB III bei der Beklagten. Sie stand zuvor vom 15. Februar 2008 bis 30. Juni 2014 in einem Arbeitsverhältnis beim Axel- Springer- Verlag. Vom 1. Juli 2009 bis zum 30. September 2010 befand sich die Klägerin in Elternzeit und in der Zeit vom 17. März 2012 bis 31. Dezember 2013 in unbezahltem Urlaub. Zum 1. Januar 2014 wurde die Antragstellerin unwiderruflich unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt freigestellt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund eines Aufhebungsvertrages am 30. Juni 2014.

Mit Bescheid vom 4. August 2014 lehnte die Beklagte die Bewilligung von Arbeitslosengeld ab. Sie führte aus, die Klägerin habe in den letzten zwei Jahren vor dem 1. Juli 2014 keine 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden. Die Anwartschaftszeit sei nicht erfüllt. Die Entscheidung beruhe auf den §§ 142, 143 SGB III.

Hiergegen...

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