Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld II. freie Verpflegung bei stationärer Unterbringung. keine Einkommensberücksichtigung bzw Kürzung der Regelleistung
Leitsatz (amtlich)
Eine Kürzung der Regelleistung während stationärer Aufenthalte ist nicht zulässig. Insbesondere fehlt es sowohl für eine Absenkung wegen teilweiser anderweitiger Bedarfsdeckung als auch für eine Berücksichtigung der dort gewährten freien Verpflegung als Einkommen an einer rechtlichen Grundlage.
Tenor
1. Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Beklagten vom 01.07.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 06.03.2006 wird aufgehoben.
2. Die Änderungsbescheide der Beklagten vom 01.07.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 06.03.2006 werden abgeändert.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Monate April bis Juni 2005 unter Berücksichtigung der der Klägerin zustehenden Regelleistung gem. § 20 SGB II in voller Höhe zu gewähren.
4. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
5. Die Berufung wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids.
Die Klägerin, geb. am ..., ist die alleinerziehende Mutter des am ... geborenen Klägers. Beide beziehen in Bedarfsgemeinschaft seit 1.1.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) von der Beklagten, im hier maßgeblichen Zeitraum zunächst aufgrund des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit vom 6.11.2004 für die Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.5.2005. Im Juni 2005 wurde der Beklagten aufgrund einer Mitteilung der Klägerin sowie anschließender Nachfrage bei ih...