Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von den Erben eines verstorbenen Ehegatten eines zuvor verstorbenen Sozialleistungsbeziehers. Erforderlichkeit einer Ermessensausübung im Rahmen der Rückforderung bei Mehrheit von Erben. gesamtschuldnerische Haftung
Orientierungssatz
Zur Erforderlichkeit einer Ermessensausübung, wenn ein Sozialleistungsträger bei Mehrheit von Erben eines verstorbenen Ehegatten eines zuvor verstorbenen Sozialleistungsbeziehers zu Unrecht bezogene Sozialleistungen von den Erben in gesamtschuldnerischer Haftung zurückfordert.
Nachgehend
Tenor
Der Bescheid vom 23. Juni 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. September 2016 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird endgültig auf 2615,22 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Beklagte einen Erstattungsanspruch aus dem Erbe des 2012 verstorbenen Vaters der Klägerin in Höhe von 2615,22 Euro realisieren will.
Die 1941 geborene, bei der Beklagten versicherte Frau D. C. bezog ab 1. Juli 2001 Altersrente für Frauen und daneben ab 1. Juli 2002 ein Gehalt als Zustellerin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung als Hinzuverdienst. Dabei überschritt sie die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die Versicherte erhob gegen den von der Beklagten zwecks Erstattung der eingetretenen Überzahlung in Höhe von 5230,45 Euro erlassenen Bescheid Klage. Das Klageverfahren wurde nach dem Tod der Versicherten am 22. Mai 2009 von ihrem Ehemann fortgeführt. Nach dem Versterben des Ehemannes der Versicherten am 5. Juni 2012 ging die gemeinsame Tochter, die laut Sterbefallanzeige neben dem Ehemann ...