Entscheidungsstichwort (Thema)
Private Pflegeversicherung. Quotelung der Pflegesachleistung. Kürzung der Verhinderungspflege. Gewährung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Orientierungssatz
1. Eine private Pflegekasse hat Pflegesachleistungen bis zum jeweiligen monatlichen Höchstbetrag der bewilligten Pflegestufe zu zahlen, ohne eine anteilige Quotelung für die Tage vorzunehmen, an denen sich der Pflegebedürftige zu Hause bei seinen Eltern aufhält.
2. Aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 39 SGB 11 ist eine Kürzung der Höchstleistung von 2.800,00 DM anteilsmäßig auf 100 DM pro Tag der Verhinderungspflege als Höchstleistung täglich nicht zu entnehmen.
3. Als Maßnahme iS von § 40 Abs 4 SGB 11 ist eine gesamte pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung anzusehen; der Umfang der Maßnahme bestimmt sich nach den Erfordernissen der Pflege im Zeitpunkt der Antragstellung. Die Umgestaltung von Teilbereichen der Wohnung oder von Außenanlagen kann nicht als einzelne Maßnahme iS von § 40 Abs 4 S 3 angesehen werden. Erst bei Änderung der Pflegesituation ist es denkbar, für erforderliche zusätzliche Maßnahmen einen weiteren Zuschuss zu bewilligen.
Nachgehend
BSG (Urteil vom 13.03.2001; Aktenzeichen B 3 P 10/00 R)
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über den Modus der Berechnung der Pflegeleistungen der privaten Pflegepflichtversicherung und die Gewährung eines Zuschusses für Massnahmen zur Wohnumfeldverbesserung.
Der ... 1991 geborene D A ist über seine Mutter G A (die Klägerin) bei der Beklagten kranken- und pflegeversichert. Er leidet an einem Zustand nach Encephalopathie mit zentraler Myelinierungsstörung, schwerster geistiger und psychomotorischer Retardierung, globaler Wahrnehmungsstörung, infantiler hypotoner Cerebralparese, Epilepsie und hochgradiger Seh...