Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Frankfurt am Main Beschluss vom 23.06.2004 - S 20 KR 2200/04 ER

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller innerhalb von drei Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses eine Kündigungsbestätigung zum 30.06.2004 auszustellen.

2. Die Antragsgegnerin hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens um den Anspruch auf Ausstellung einer Kündigungsbestätigung nach einer Kündigung der noch keine 18 Monate bestehenden Mitgliedschaft aufgrund einer zeitgleich mit einer Krankenkassenfusion einhergehenden Beitragssatzerhöhung.

Die Taunus BKK und die BKK Braunschweig fusionierten zum 01.04.2004 zur Taunus BKK, der Antragsgegnerin. Zuvor lag der allgemeine Beitragssatz der Taunus BKK bei 12,8% und der der BKK Braunschweig nach Angaben der Antragsgegnerin bei 15,2 %. Der allgemeine Beitragssatz für pflichtversicherte Beschäftigte der neuen Taunus BKK wurde auf 13,8% festgesetzt.

Der Antragsteller hatte die Taunus BKK als der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin als Krankenkasse ab dem 01.04.2003 gewählt und war seitdem Mitglied dieser Kasse.

Nach der Kassenfusion und dem Beschluss zur Beitragssatzerhöhung kündigte der Antragsteller mit Schreiben vom 20.04.2004 die Mitgliedschaft bei der Antragsgegnerin.

Mit Bescheid vom 26.04.2004 lehnte die Antragsgegnerin eine Kündigung ab. Sie führte aus, sie könne einer Kündigung zum 30.06.2004 nicht entsprechen. Durch die Fusion der Taunus BKK mit der BKK Braunschweig sei eine neue Krankenkasse entstanden und ein neuer Beitragssatz festgelegt worden. Deshalb ergebe sich kein Sonderkündigungsrecht.

Hiergegen legte der Antragsteller mit Schreiben vom 03.05.2004 Widerspruch ein.

Mit Widerspruchsbescheid vom 17.05.2004 wies die Antragsgegnerin de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


LSG Sachsen-Anhalt L 4 KR 33/00
LSG Sachsen-Anhalt L 4 KR 33/00

Rechtskräftig  Entscheidungsstichwort (Thema) Feststellungsinteresse. Mitgliedschaft, Krankenkassenfusion, Beitragserhöhung, Sonderkündigungsrecht  Leitsatz (amtlich) Eine Beitragserhöhung, die zu einer Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, kann auch ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren