Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Berlin Urteil vom 28.05.2008 - S 83 KA 398/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Fälligkeit der vertragsärztlichen Honorarforderungen mit Erlass des Honorarbescheides. keine Verzinsung der Honoraransprüche

 

Orientierungssatz

1. Erst mit Erlass des Honorarbescheides werden vertragsärztliche Honorarforderungen fällig, so dass sich die Forderungen zur Aufrechnung erst ab diesem Zeitpunkt geeignet gegenüberstehen.

2. Honoraransprüche der Vertragsärzte gehören nicht zu den Sozialleistungen iS des § 44 Abs 1 SGB 1 (vgl BSG vom 13.11.1996 - 6 RKa 78/95). Eine Verzinsung ist demnach nicht möglich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.02.2010; Aktenzeichen B 6 KA 30/08 R)

 

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.702,87 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 53%, der Kläger zu 47%. Des Weiteren trägt der Kläger alle durch die ursprüngliche Beschreitung des Zivilrechtswegs entstandenen Mehrkosten.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt noch die Auszahlung von Honoraransprüchen des Gemeinschuldners B für die Quartale IV/1998 und I/1999.

Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arztes E C B. Dieser nahm im streitgegenständlichen Zeitraum an der vertragsärztlichen Versorgung im Land Berlin teil. Mit Schreiben vom 19. Juli 1999, eingegangen beim Amtsgericht Charlottenburg am 21. Juli 1999, beantragte die KKH - Kaufmännische Krankenkasse H die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners. Mit Datum vom 4. Oktober 2000 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Für das Quartal IV/1998 setzte die Beklagte das Honorar des Gemeinschuldners auf 68.870,69 DM fest (Honorarbescheid vom 17. Mai 1999), für das Quartal I/1999 auf 54.796,84 DM (Honorarbescheid v. 16.8.1999). Von diesen Beträgen rechnete die Beklagte in Höhe von 48.637,95 DM (...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BSG 6 RKa 78/95
BSG 6 RKa 78/95

  Verfahrensgang Schleswig-Holsteinisches LSG (Urteil vom 13.06.1995; Aktenzeichen L 6 Ka 31/93)   Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13. Juni 1995 wird zurückgewiesen. Der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren