Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Aurich Urteil vom 15.12.2016 - S 13 SO 86/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Einkommenseinsatz. Rente. Absetzung von Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

Der Absatz von Beiträgen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von Renteneinkünften im Rahmen des § 82 Abs 2 Nr 3 SGB XII kann auch ohne Vorliegen einer besonderen Gehbehinderung bereits gerechtfertigt sein, wenn am Wohnort der Leistungsempfänger nur ein äußerst reduziertes Angebot an öffentlichem Nahverkehr vorhanden ist und eine Notwendigkeit zur Mobilität besteht.

 

Tenor

Der Bescheid vom 14.05.2014, geändert am 04.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.12.2014 wird insoweit abgeändert, als dass der Klägerin weitere 244,51 Euro an Leistungen nach dem SGB XII nachzuzahlen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt 20 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, im Rahmen der ihr bewilligten Leistungen der Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) höhere Leistungen für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung und aufgrund höherer Absetzungen von ihren Renteneinkommen zu erhalten.

Die Klägerin ist am G. 1960 geboren und lebt im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Beklagten in der Gemeinde H.. Sie ist anerkannte Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 90 und dem zuerkannten Merkzeichen “G„. An gesundheitlichen Einschränkungen leidet sie an einer Multiplen Sklerose Erkrankung, einer obstruktiven Lungenerkrankung, des Weiteren durchlitt sie Ende 2011 eine Brustkrebserkrankung und bereits seit dem Jahre 1983 ist ihr rechtes Knie unfallbedingt geschädigt. Sie hatte i...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


BSG B 14 AS 49/10 R
BSG B 14 AS 49/10 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosengeld II. Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung. Lebensmittel- bzw Konservierungsstoffunverträglichkeit. Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens. Abtrennbarkeit des Streitgegenstands bei Leistungen ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren