Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Krankengeldes für einen hauptberuflich selbständig freiwillig krankenversicherten Erwerbstätigen
Orientierungssatz
1. Bei einem hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen mit Anspruch auf Krankengeld ist zu dessen Berechnung nach § 47 Abs. 1 S. 1 SGB 5 der nach § 15 Abs. 1 S. 1 SGB 5 zu ermittelnde einkommensteuerrechtliche Gewinn heranzuziehen.
2. Hat der Versicherte die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage unterschritten, so ist das monatliche Mindesteinkommen gemäß § 240 Abs. 4 S. 2 SGB 5 als fiktives monatliches Arbeitseinkommen zugrundezulegen. Aus diesem Betrag ist nach § 47 Abs. 1 S. 1 SGB 5 das monatliche Regelentgelt zu berechnen.
3. Bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen bemisst sich das Krankengeld nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen.
4. Die Berechnung des Krankengeldes bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen verstößt nicht gegen Art. 3 Ans. 1 GG. Die Ungleichbehandlung ist dadurch gerechtfertigt, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte weniger schutzbedürftig als pflichtversicherte Mitglieder sind.
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Der am … geborene Kläger wendet sich gegen die Höhe seines kalendertäglichen Krankengeldes.
Der Kläger ist seit dem 1. Mai 1993 als hauptberuflich Selbständiger freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Beklagten. Der Kläger ist aufgrund einer schriftlichen Erklärung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch vom 25. März 2011 bei der Beklagten mit dem Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld ab der 7. Woc...