Verfahrensgang
LG Kiel (Aktenzeichen 17 O 124/20) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Oktober 2020 verkündete Urteils des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.710,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan Track & Style 4MOTION 2.0 TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer W...
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten im ersten Rechtszug hat der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 % zu tragen. Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist für beide Seiten vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung des jeweils anderen Teils gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I. Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin eines von ihm erworbenen Fahrzeugs auf Schadensersatz wegen des sog. "Abgasskandals" in Anspruch.
Mit Vertrag vom 5. Juli 2011 (vgl. Anlage K1, Bl. 15 d. A.) kaufte der Kläger bei dem VW-Vertragshändler K1 Autohaus GmbH & Co KG als Neufahrzeug mit Tageszulassung (Km-Stand 0) den Tiguan Track & Style 4MOTION 2.0 L TDI 126 KW zum Preis von 33.200 EUR. Hiervon entfielen 590 EUR auf die Überführungspauschale und 149 EUR auf die Zulassungskosten. Die Erstzulassung erfolgte am 10.2.2012 (Anlage K2, Bl. 16 d.A.)
In dem Fahrzeug ist der Motor mit T...